Twoday Logo
help > Urheberrecht > Recht am Blog - Mein... Anmelden nächstes Blog lesen
About
Account (Benutzername & Profil)
Administration
Advanced
Anmeldung
Archiv
Backlinks (Referrer)
Beiträge
Berechtigungen
Bezahlung
Bilder
Blog als Buch
Blog anlegen
Blog archivieren
Charts
Dateien
... weitere
Profil
Abmelden
Weblog abonnieren

Recht am Blog - Mein geistiges Eigentum oder twodays?

Hallo zusammen!

Überraschung: Ich schreibe einen Blog auf www.twoday.net. Schreiben macht mir Spaß. Mal ganz hypothetisch angenommen, ein Verlag würde sich in ferner Zukunft mal für den Blog interessieren und ihn als Buch herausbringen wollen, wer hat dann die "Vermarktungsrechte" an meinen Texten? Gehen die auf den Blog-Betreiber über? Schreibe ich dem Betreiber also letztlich einen Beststeller für lau, an dem der sich dann dumm und dusselig verdient?

Ich habe nach Nutzungsbedingungen oder Allgemeinen Geschäftsbedingungen und ähnlichem gesucht, aber nichts gefunden.

Danke & Gruß
yeats
User Icon
skydance vor 6243 Tagen

Die Rechte bleiben grundsätzlich beim Verfasser.
User Icon
yeats77 vor 6243 Tagen

Rechte beim Verfasser...

Ist das so? Wo steht das? Tut mir leid, wenn ich da so pedantisch bin.
User Icon
skydance vor 6243 Tagen

Das steht nirgends, weil es automatisch so ist, wenn die Rechte nicht ausdrücklich abgetreten werden.
User Icon
tigerhöhle vor 6243 Tagen

Du hast unter Weblog -> Einstellungen die Möglichkeit, deine Texte unter eine CC-Lizenz zu stellen. Dadurch wird impliziert, dass die Rechte an deinen Texten bei dir liegen.
User Icon
skydance vor 6243 Tagen

Was meinst du mit "impliziert"? - Rechtlich ist es so, dass sowohl Urheber- als auch Verwertungsrechte beim Autor bleiben, wenn er/sie die nicht ausdrücklich abtritt. Mit den cc-Lizenzen kann man die Weiterverwendung unter bestimmten Voraussetzungen - oder auch völlig frei - erlauben.
User Icon
tigerhöhle vor 6243 Tagen

Ich meine:
Hätte nicht der Blogbesitzer die Verwertungsrechte an den Inhalten seines Blogs (sondern twoday oder sonstwer), wäre die Funktion, mit der man die CC-Lizenz vergibt, wohl nicht vorhanden, denn wer keine Rechte hat, kann sie nicht abtreten. Wenn ich davon ausgehe, dass die ganze twoday-Sache rechtlich abgesegnet ist (was ich tue), kann ich aus dem Dasein dieser Funktion schließen, dass die Verwertungsrechte der Bloginhalte beim Blogbesitzer liegen, solange der nicht etwas anderes beschließt.
(Es sei denn, er würde fremde, nichtfreie Werke veröffentlichen. Aber das war ja nicht die Frage.)
User Icon
walhalladada vor 6243 Tagen

Hauptsache, die rechte weiß, was die links tun!
User Icon
RokkerMur vor 6242 Tagen

"Die rechte und die linke Hand des Teufels"
;)
User Icon
mr.black vor 5173 Tagen

Wichtig ist, dass du immer beweisen kannst, dass du der erste warst / bist, der diesen BLog geschrieben hat, also Urheber bist. Dann bist du auf der sicheren Seite. Wenn du allerdings nicht merkst, dass jemand dein geistiges Eigentum klaut und vermarktet nützt es dir alles nichts. Wo kein Kläger, da kein Richter.
development