Recht am Blog - Mein geistiges Eigentum oder twodays?
Hallo zusammen!
Überraschung: Ich schreibe einen Blog auf www.twoday.net. Schreiben macht mir Spaß. Mal ganz hypothetisch angenommen, ein Verlag würde sich in ferner Zukunft mal für den Blog interessieren und ihn als Buch herausbringen wollen, wer hat dann die "Vermarktungsrechte" an meinen Texten? Gehen die auf den Blog-Betreiber über? Schreibe ich dem Betreiber also letztlich einen Beststeller für lau, an dem der sich dann dumm und dusselig verdient?
Ich habe nach Nutzungsbedingungen oder Allgemeinen Geschäftsbedingungen und ähnlichem gesucht, aber nichts gefunden.
Danke & Gruß
yeats
Überraschung: Ich schreibe einen Blog auf www.twoday.net. Schreiben macht mir Spaß. Mal ganz hypothetisch angenommen, ein Verlag würde sich in ferner Zukunft mal für den Blog interessieren und ihn als Buch herausbringen wollen, wer hat dann die "Vermarktungsrechte" an meinen Texten? Gehen die auf den Blog-Betreiber über? Schreibe ich dem Betreiber also letztlich einen Beststeller für lau, an dem der sich dann dumm und dusselig verdient?
Ich habe nach Nutzungsbedingungen oder Allgemeinen Geschäftsbedingungen und ähnlichem gesucht, aber nichts gefunden.
Danke & Gruß
yeats
yeats77
vor 6243 Tagen
tigerhöhle
vor 6243 Tagen
Du hast unter Weblog -> Einstellungen die Möglichkeit, deine Texte unter eine CC-Lizenz zu stellen. Dadurch wird impliziert, dass die Rechte an deinen Texten bei dir liegen.
skydance
vor 6243 Tagen
Was meinst du mit "impliziert"? - Rechtlich ist es so, dass sowohl Urheber- als auch Verwertungsrechte beim Autor bleiben, wenn er/sie die nicht ausdrücklich abtritt. Mit den cc-Lizenzen kann man die Weiterverwendung unter bestimmten Voraussetzungen - oder auch völlig frei - erlauben.
tigerhöhle
vor 6243 Tagen
Ich meine:
Hätte nicht der Blogbesitzer die Verwertungsrechte an den Inhalten seines Blogs (sondern twoday oder sonstwer), wäre die Funktion, mit der man die CC-Lizenz vergibt, wohl nicht vorhanden, denn wer keine Rechte hat, kann sie nicht abtreten. Wenn ich davon ausgehe, dass die ganze twoday-Sache rechtlich abgesegnet ist (was ich tue), kann ich aus dem Dasein dieser Funktion schließen, dass die Verwertungsrechte der Bloginhalte beim Blogbesitzer liegen, solange der nicht etwas anderes beschließt.
(Es sei denn, er würde fremde, nichtfreie Werke veröffentlichen. Aber das war ja nicht die Frage.)
Hätte nicht der Blogbesitzer die Verwertungsrechte an den Inhalten seines Blogs (sondern twoday oder sonstwer), wäre die Funktion, mit der man die CC-Lizenz vergibt, wohl nicht vorhanden, denn wer keine Rechte hat, kann sie nicht abtreten. Wenn ich davon ausgehe, dass die ganze twoday-Sache rechtlich abgesegnet ist (was ich tue), kann ich aus dem Dasein dieser Funktion schließen, dass die Verwertungsrechte der Bloginhalte beim Blogbesitzer liegen, solange der nicht etwas anderes beschließt.
(Es sei denn, er würde fremde, nichtfreie Werke veröffentlichen. Aber das war ja nicht die Frage.)
mr.black
vor 5173 Tagen
Wichtig ist, dass du immer beweisen kannst, dass du der erste warst / bist, der diesen BLog geschrieben hat, also Urheber bist. Dann bist du auf der sicheren Seite. Wenn du allerdings nicht merkst, dass jemand dein geistiges Eigentum klaut und vermarktet nützt es dir alles nichts. Wo kein Kläger, da kein Richter.


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