Recht am Blog - Mein geistiges Eigentum oder twodays?
Hallo zusammen!
Überraschung: Ich schreibe einen Blog auf www.twoday.net. Schreiben macht mir Spaß. Mal ganz hypothetisch angenommen, ein Verlag würde sich in ferner Zukunft mal für den Blog interessieren und ihn als Buch herausbringen wollen, wer hat dann die "Vermarktungsrechte" an meinen Texten? Gehen die auf den Blog-Betreiber über? Schreibe ich dem Betreiber also letztlich einen Beststeller für lau, an dem der sich dann dumm und dusselig verdient?
Ich habe nach Nutzungsbedingungen oder Allgemeinen Geschäftsbedingungen und ähnlichem gesucht, aber nichts gefunden.
Danke & Gruß
yeats
Überraschung: Ich schreibe einen Blog auf www.twoday.net. Schreiben macht mir Spaß. Mal ganz hypothetisch angenommen, ein Verlag würde sich in ferner Zukunft mal für den Blog interessieren und ihn als Buch herausbringen wollen, wer hat dann die "Vermarktungsrechte" an meinen Texten? Gehen die auf den Blog-Betreiber über? Schreibe ich dem Betreiber also letztlich einen Beststeller für lau, an dem der sich dann dumm und dusselig verdient?
Ich habe nach Nutzungsbedingungen oder Allgemeinen Geschäftsbedingungen und ähnlichem gesucht, aber nichts gefunden.
Danke & Gruß
yeats
yeats77 - 28. Aug. 2009, 15:45 - Rubrik: Urheberrecht
Rechte beim Verfasser...